Stimmt um das Ersatzpolster, welches jeder Vive beiliegt, anbringen zu können. Wären die angesprochenen Schweißschäden wirklich so Akut, stelle ich mir die Frage, wieso die Arcade damit scheinbar keine Probleme haben und diese ausschließlich die Standard Vive Cover verwenden. Dazu gibt es auch den Punkt, dass (auch hier im Forum) Fälle bekannt sind, wo eine Reparatur anstandslos und ohne weitere Kosten vollzogen wurde.
Das Argument mit den nicht originalen Polstern, könnte ich voll und ganz verstehen. HTC könnte einfach sagen, man soll die Original-Polster verwenden, dann passiert nichts und die Garantieansprüche bleiben bestehen. Alles wäre prima. Aber nein. Sie nehmen explizit Schäden deren Ursache Schweiß gewesen sein kann, von der Garantie aus. Auch mit Original-Polster. Wenn es wirklich nicht Akut wäre, wieso passen sie dann ihre Garantiebedingungen an? Wegen 50 oder 100 Headsets bestimmt nicht. Das können ganz andere Dimensionen sein. Aber bringt ja alles nichts. HTC macht ihr Ding und solange der Laden läuft ist alles gut. Ich bin eh nicht betroffen und die Zukunft meiner Vive, ist nur der Gerätespender für die Pimax. Dennoch missfällt mir die Handhabe des "Services".
Wie sollte HTC das beweisen das nicht das Original Polster verwendet wurde? Das ist fast unmöglich. Darum haben die sicher gleich die komplette Garantie bei Schweiß gestrichen.
Wenn ein Gerät Wasserschäden hat, dann wird es immer schwer sein, Garantieansprüche durchzusetzen. Das Gerät ist nicht nach IP wassergeschützt, oder? Ob das nun Schweiß war und ob ins Gerät tropfender Schweiß nun sachgemäße Nutzung ist, darüber lässt sich sehr trefflich streiten. Zumal es schon eine Menge Schweiß sein muss, damit tatsächlich soviel ins innere gerät, dass die Hardware beschädigt wird. Wär ein Fall für ein Gericht... und selbst da würde ich nicht unbedingt davon ausgehen, dass das Gericht im Sinne des Kunden entscheidet. Zweifellos führt aber jede Änderung an der Hardware zum Erlöschen einer Garantie/Gewährleistung. Überlegts Euch doch selbst, wie ihr im umgekehrten Fall agieren würde... Ich übernehme jedenfalls keine Garantie mehr, wenn ein Kunde mein Gerät irgendwie modifiziert und somit meine Maßnahmen, Schäden gerade zu vermeiden, in einer potentiell ungeeigneten Weise verändert. Auch wenn das sicherlich nicht für jede Modifikation gilt, aber wie will man das als Anbieter (oder rechtlich) unterscheiden?
Sorry, aber wenn Du ein Gerät anbietest für mehrere Hundert Euro, dann wird Dir das Gericht schon sagen, dass es gegen Beschädigungen, die bei bestimmungsmäßigen Gebrauch zu erwarten sind, in angemessener Weise geschützt sein muß. Und da HTC ja Roomscale VR geradezu anpreist, und es dort selbst so schweißtreibende Apps wie Beat Saber gibt, aber auch ansonsten bei höheren Temperaturen und Luftfeuchtigkeit und dank der eigenen Hitzeentwicklung der Vive (Pro) Schweißbelastung als Standardszenario vorauszusetzen ist, kann ich Deine Position nicht wirklich nachvollziehen. Da sind wir zum Glück doch schon etwas weiter, ganz so billig kann man als Produzent die Kunden nicht mehr abspeisen. Aber ich rede von Deutschland, und HTC positioniert sich natürlich weltweit - in manchen Ländern kommen sie vielleicht damit davon, spätestens seitdem sie ihre Gewährleistungskonditionen dahingehend angepaßt haben. Und, immer leider wichtig, sie setzen dann vor allem auf die Karte, dass die meisten Endkunden am Ende aufgeben - selbst wenn HTC vor Gericht vielleicht mit Pauken und Trompeten verloren hätte. Aber wo Du schon Recht hast, der Nachweis im Einzelfall wird schon immer ein Risiko bleiben, und ob es dort eine grundsätzliche Beweislastumkehr gibt, müßte mal untersucht werden. Aber generell ist das das übliche Prozeßrisiko welches man immer hat. [Edit: ich rede hier von dem Fall, wo kein Eigen-Umbau der Vive stattfand - wenn man das Gehäuse geöffnet & die Vive umgebaut hat dann wird es natürlich rechtlich schon schwierig, aber darum geht es ja hier im Thread nicht in erster Linie]
Schweissschäden im Geräteinneren deuten eher auf Fehlkonstruktion hin. Sowas hatte man bei optischen Geräten schon vor 50Jahren nicht hingenommen oder nehmen müssen. Sowas entspricht den aktuellen technischen Stand keinesfalls. Ein Anzeichen von Schweiss im Inneren müsste sein,das die Brille über einen gewissen Zeitraum überhaupt nicht nutzbar ist,da sich Feuchtigkeit im Inneren sich relativ langsam verflüchtigt. Schweiss bzw Feuchtigkeit im Inneren sollte sich durch ein verschwommenes und matschiges Bild äussern das auch durch abwischen der Linsen von Aussen nicht verschwindet. Sollte es nicht an dem sein,ist das ein vorgeschobener Grund.Evtl gibts eher Probleme mit der Wärmeentwicklung und schlechter Kühlung. Polsterargumente halte ich persönlich eher für Lächerlich.
… naja, man kann es jetzt auch übertreiben. Ich habe gerade eine sehr gute Erfahrung gemacht. Kabel defekt, sofort getauscht und Ruhe. Man muss ja auch nicht immer alles "erzählen". Gerät geht halt nicht und Ruhe. Sie müssen dann nachweisen, dass man daran schuld ist. Gerade bei Sachen wie Feuchtigkeit (außer jemand duscht damit), kann das nicht so einfach nachgewiesen werden bzw. ist der Hersteller gut beraten, es zu tauschen. Besser ist der Kauf bei einem deutschen Händler: Einschicken und gut.
Ganz im Allgemeinen. Um Feuchtigkeit im Geräteinneren zu Erkennen,nutzen Hersteller meist so Klebepunkte die sich dann verfärben. Sowas gibts dann auch für übermässige Hitzeentwicklung. Ob irgendein VR Hersteller das nutzt,wüsste ich aber nicht.