So 600€.... irgendwie ohne Einfuhrabgaben ... vielleicht hatte ich glück. Ich nehme an das vielleicht noch was vom Zoll kommt ... aber man hat ja keine wahl ....
Und wenn sie nie nach Europa kommt? Sie hat die höchste Auflösung und ich kann immernoch die Pixel sehen.... ich bin zufrieden
Bei Flug- und Seereisen scheinen andere Gebühren zu gelten. Auf der Zollseite werden dort 430€ abgebenfrei erwähnt. So macht das auch immer mein Cousin, der in 2018 leider nicht in die USA fliegt. Beim Postversand gelten ganz andere Obergrenzen.
So Leute, mein Arbeitskollege ist gerade in Las Vegas und bringt mir das Teil mit FALLS seine Frau nicht zu viele Klamotten kauft und das Gepäck dann voll ist Die angesprochenen 430€ Freibetrag bei Luft- und Seereisen in die EU könnten allerdings knapp werden. Die 500$ für das Headset wären ca. 409€, allerdings wird er es dort im Laden kaufen und dann kommen ja noch die lokalen Steuern von Nevada auf Staatsebene bzw. zusätzlich evtl. noch Las Vegas auf Stadtebene dazu. Könnte aber auch sein dass die 430€ für den reinen Warenwert also ohne Steuern gelten. Ich hoffe es klappt alles und in zwei Wochen habe ich das Teil hier.
Zollwert ist Grundsätzlich der Bruttowert, gleiches gilt für die Einfuhrumsatzsteuer. Zahlt er in Amerika Steuern, dann sind die m.E. auch bei der Berechnung des Zollwertes und der Einfuhrumsatzsteuer heranzuziehen. In Deutschland wäre die Ausfuhr allerdings steuerfrei, so dass erst gar keine inländische Steuer anfallen würde, wenn der Verkäufer nachweist, dass der Gegenstand durch einen ausländischen Abnehmer in das Drittland ausgeführt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass die USA den Export auch von der Steuer befreien, wie das international üblich ist. Der richtige Weg wäre also in Amerika gegenüber dem Verkäufer mitzuteilen, dass man den Gegenstand ausführen möchte und erst gar keine Steuer zu zahlen. In Deutschland würde der Verkäufer die Steuer in der Praxis als Pfand einbehalten und dann erstatten wenn die Ausfuhr vom Käufer nachgewiesen wurde. Wenn dann Zoll und Umsatzsteuer vom Bruttobetrag einbehalten wurde, würde die Erstattung der Steuer dann zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage führen. In der Praxis wird das ganze aber wahrscheinlich schon am Verkäufer in den USA scheitern, der von der Steuer keine Ahnung hat und lediglich die Fähigkeit besitzt den Barcode zu scannen und den Betrag zu kassieren, den die Kasse ausspuckt. In der Praxis wirst du also sowohl die Amerikanische Steuer, plus Zoll auf den Bruttobetrag (Sofern die Freigrenze überschritten ist), plus Einfuhrumsatzsteuer (19% - Die immer) auf den Bruttobetrag blechen müssen.