Ja, das ist eine Geschichte über die ich mir auch schon Gedanken gemacht habe. Auch wenn ich fest davon ausgehen würde, dass man sie ganz regulär bestellen kann. Das DK2 gab es ja auch weiterhin. Allerdings ging es bei dem Rechtssreit ja um das Zeichen Oculus, also nicht den Namen des Produkts, also rein rechtlich würde dieses Verkaufsverbot auch für "The Rift" gelten wenn die Firma sich weiterhin als Oculus Verkauft. Ob eine konsequente Umsetzung der Firmenbezeichnung OculusVR reichen würde weiß ich nicht. Vielleicht, auch wenn ich es für unwahrscheinlich halte, vertreiben sie die Brille sonst in Deutschland einfach unter einem anderen Firmennamen, in anderen Branchen ist das ja durchaus üblich.
Das Verbot bezieht sich nach meiner Kenntnis aber nicht nur auf den Verkauf in Deutschland sonder auch auf den Import. Ich befürchte leider auch das wir vor Ende März bzw. April nicht in den Genuss der CV1 kommen. Sollte es Vive tatsächlich gelingen den Verkauf zum Weihnachtsgeschäft zu starten, dann hätten Sie in meinen Augen hier ganz klar einen Vorteil (sofern der Preis im Rahmen bleibt). Ich hoffe auch das bald ein paar erste Erfahrungsberichte von der Gamescom kommen (und hoffentlich von jemandem der beide HMDs testen konnte).
@Juergen70 Dann würde ich mir keine Sorgen mehr machen, da das DK2 sogar mit Oculus Aufschrift weiter importiert werden kann. Entweder schert sich dann keiner drum oder es ist doch Komplizierter. @kaefergeneral Eine Möglichkeit wäre auch den Namen Oculus wegzulassen und überall nur die Elipse (das Logo) aufzudrucken.
Hier mal dei Pressemitteilung von Oculus Optikgeräte. Interessant wäre ja zu erfahren, ob es zu weiteren Schritten gekommen ist. Auch wenn eine 'gewisse Ähnlichkeit' sich nicht leugnen lässt ist es schwierig den Ausgang eines etwaigen Prozesses vorherzusagen. Da mit Facebook allerdings immenses Kapital hinter Oculs steht ist es auch schwierig zu sagen, ob Oculus Optikgeräte überhaupt ernsthaft daran interessiert ist es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen oder ob sie einfach nur die außergerichtliche Zahlung etwas nach oben drücken wollen. Es scheint sich jedoch vorerst nur um den Verkauf zu handeln. Möglicherweise haben sie damit das Problem beim DK2 ausgehebelt. Du hast das Produkt ja nicht in Deutschland gekauft und der Vertrieb wurde in England abgewickelt. @Haaalolo: Es geht wohl nicht nur um den Namen des Produktes sondern vor allem um den Namen der Firma. Es wäre vermutlich auch egal, wenn sie das CV1 Käsekuchen nennen würden solange irgendwo der Firmenname Oculus drauf steht. Auf solche Testberichte hoffe ich auch. Kommen sicher im laufe des heutigen Tages, spätestens morgen. Presse und Fachbesucher dürften ja größtenteils bald durch sein.
Wer weiß ob das überhaupt noch ein Thema ist und nicht längst das Problem mit Oculus.de gelöst wurde.
Was wohl dir "inakzeptablen Vorstellungen der Firma Oculus VR" sein mögen? Würde mich auch interessieren. Hab dazu noch nichts genaues gehört.
Tut mir leid, worauf ich hinaus wollte war, dass wir in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht haben. Sie können den Namen also nicht einfach weglassen. Es gibt einen ganzen Haufen Angaben, die entweder auf dem Produkt oder der Umverpackung gemacht werden müssen und dazu gehört auch der Name der Firma. [Edit:] Aber beenden wir die Diskussion vielleicht an dieser Stelle. Wie Balmung schon schrieb wissen wir nicht einmal ob das Problem noch besteht und mit der Gamescom hat es erst Recht nichts zu tun