Varjo Aero

Dieses Thema im Forum "Varjo" wurde erstellt von axacuatl, 8. Oktober 2021.

  1. Selbstverständlich!
     
    komisch und Xatrumateus gefällt das.
  2. Update:

    Nachdem das irgendwie immer sinnlos hin und her ging - immer einzelne "Tipps" von Varjo wie: Neuinstallation von diesem und jenem und mal einen anderen USB-Port ausprobieren, Gerät mal anschalten/ausschalten usw. habe ich jetzt 1,5 Wochen gar nichts mehr gehört. Auf meinen Friendly Reminder kam vorhin das hier:

    Abgesehen davon, dass ich nun weiß, dass offenkundig nur noch 1 Mitarbeiter für den Support zuständig ist, frage ich mich, wie ich das einzuordnen habe?

    Ich habe im Januar 2025 ein neues Gerät bekommen, weil mein altes HMD kaputt war. Jetzt ist das neue aber auch nach unter einem Jahr schon wieder kaputt. Die ursprüngliche Aero habe ich im November 2023 gekauft und - wie gesagt - nach knapp über einem Jahr wurde es getauscht.

    Setzt sich die Gewährleistung eigentlich nach einem Tausch wieder zurück und ist es okay, wenn ich einen Adapter und'n Kabel zugeschickt bekomme? Ich fürchte nämlich, das bringt eh nichts.

    Es ist natürlch offensichtlich, dass Varjo keinen Bock auf den Pöbel mehr wie mich hat. Mit ihren Military-Headsets verdienen die jetzt richtig Asche. Da stört der scheiß Hippie aus Deutschland nur. Doch was würdet ihr an meiner Stelle antworten? Gibt es noch Chancen auf einen Tausch?

    "EOL" interpretiere ich auch eher als "Das Produkt geht uns nun am Arsch vorbei, Supportende!" und nicht als "Garantie abgelauften"
     
  3. Das hört sich alles überhaupt nicht gut an, ich glaube, wie du schon sagst, viel Support braucht man wegen der derzeitigen Ausrichtung des Unternehmens, nicht mehr erwarten. (n)
     
  4. Die Garantie setzt sich natürlich nicht zurück. Das wäre ja cool. Da hätte ich mir nie wieder einen neuen X-Box Controller kaufen müssen. :)
     
  5. Ja ich weiß schon. Aber die Aero (also die 2.) ist mir ja tatsächlich knapp unter 2 Jahren nach kaputtgegangen. Im November 2023 gekauft und jetzt im Oktober 2025 per Ticket den Schaden gemeldet.

    Bin also noch hin- und hergerissen, ob es mir den Stress jetzt wert wäre, auf einem Ersatz zu bestehen. Ich habe das Ding eh schon geistig abgeschrieben, da ich mich auf die Beyond 2 freue. Dennoch war die Aero auch nicht so ganz billig...
     
  6. Sicher ? Gibt es da nicht was mit Kettengewährleistung? Ich mein, ich habe das mal ein paar mal mit einer Philips Sonicare durchgezogen (hielt immer genau 1 Jahr) mir wurde das dann aber irgendwann zu blöde.
     
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  7. Diese Kettengewährleistung ist mir völlig neu. Gut das es dieses Forum gibt. Hab mich mal kurz reingelesen. Es scheint nach dem Wortlaut des Gesetzes wohl wirklich so zu sein, nur haben sich die Gerichte damit noch nicht beschäftigt. Ein Versuch wäre es vielleich wert, die Brille war ja auch sau teuer.
     
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  8. Ich glaube, da kommt es drauf an, ob der Austausch Anfang des Jahres explizit als Nacherfüllung/Gewährleistung durchgeführt wurde und das wurde da auch nur von Bestware an Vajro "delegiert", die das halt damals direkt und unkompliziert gemacht haben. Soweit ich mich reinlesen konnte, ist das in Deutschland auch nicht wirklich einheitlich geregelt und kommt auf den Einzelfall an. Aber greift hier Deutsches, oder EU-Recht? Denn gekauft habe ich es in Deutschland, Support bekam ich bisher aus Finnland.

    Hach, so viele Fragen und am Ende steht sie eh bei mir in der Vitrine. Da ist die Funktionsweise egal! ^^ Aber ja...teuer war sie schon.... :confused:
     
  9. Ein ähnliches Thema hatten wir schon mal, wo es um die Übertragbarkeit der Garantie bei Weiterverkauf ging. Grundsätzlich ist wichtig zu wissen: Die Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und ein reines Entgegenkommen des Herstellers/Händlers gg. dem Kunden, um sein Produkt attraktiver zu machen. Daher geben 2 Jahre, manche 5 oder gar 10 Jahre und die Konditionen sind beliebig! Je nachdem, wie der Hersteller es festlegt. Tauschgeräte können eine neu beginnende Garantie haben, oder auch nicht, gleiches gilt für die Übertragbarkeit; alles möglich. Muss man in den Garantiebedingungen nachlesen.

    Davon zu unterscheiden ist gesetzlich geforderte (zumindest für das Endkundengeschäft) Gewährleistung. Hier gibt Regeln, die sich der Hersteller nicht aussuchen kann. Allerdings greift eine Gewährleistung (simpel gesagt) nur bei Produktmängel, die (streng genommen) bereits vor Kauf vorhanden waren. Wenn das Gerät irgendwann einfach kaputt geht (aber vorher keine Mängel hatte), hat das nix mit Gewährleistung zu tun.
     
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  10. Genau aus dem Grunde versuche ich meist von "Gewährleistung" zu schreiben und gehe davon aus, dass die meisten den groben Untersschied kennen! :whistle:


    Das ist dann ja genau die Herausforderung. Vermutlich in Richtung Beweislast. Innerhalb der Gewährleistungsfrist (die ist m.W. gesetztlich geregelt und beträgt 2 Jahre), muss das Gerät ersetzt werden, wenn es "einfach kaputtgeht" AAABER der Mangel vorher bestand. Und das ist natürlich schwer zu beweisen.

    Oder sehe ich das falsch?